Presseerklärung der Verteidigung im Verfahren Hells Angels Kiel
6 Jun
Gemeinsame Presseerklärung der Rechtsanwälte Michael Gubitz, Uwe Bartscher und Urs Pause, alle Kiel.
Der Unterzeichner Rechtsanwalt Gubitz vertritt Dirk R., der in den Medien als Präsident der im Moment verbotenen Hells Angels Kiel bezeichnet wird. Die Rechtsanwälte Uwe Bartscher und Urs Pause verteidigen in dieser Sache jeweils einen weiteren Beschuldigten gegen den Mordverdacht.
Aufklärung statt Polizeistaatspropaganda
Alle drei Mandanten befinden sich seit dem 24.5.2012 in Untersuchungshaft. Haftbeschwerden sind eingelegt. Entscheidungen sind bislang nicht bekannt geworden. Sämtliche Vorwürfe beruhen ausschließlich auf der Aussage einer einzigen Person, Steffen R.
Alle Informationen, die nach und nach auf mehr oder weniger reißerische Art verbreitet wurden, wie etwa „Folterkeller“ , „mehrere Mordaufträge“ , „Bestechung von Polizei- und JVA-Beamten“ stellen die ungeprüfte Wiedergabe der Aussagen des Zeugen R. dar. Es handelt sich nicht um Erkenntnisse, die sich im Laufe des Verfahrens aus verschiedenen Quellen in kriminalistischer Feinarbeit ergeben haben, sondern alles fußt auf den Anschuldigungen einer einzigen Person. Steffen R. erhofft sich dafür im eigenen Strafverfahren eine mildere Strafe.
Objektive Beweismittel, DNA-Spuren, Fingerabdrücke, Tatwaffen oder ähnliches gibt es nicht.
Eine kritische Prüfung der Aussagen durch Polizei oder Staatsanwaltschaft hat bislang nicht stattgefunden. Das ist ungewöhnlich. Der angeblich größte (und damit vor allem wohl auch teuerste) Polizeieinsatz in der Geschichte Schleswig-Holsteins hat keine nachvollziehbare Grundlage.
Die Verteidigung hat in bereits eingelegten Haftbeschwerden auf zahlreiche Widersprüche und Unwahrheiten in der Aussage R.s hingewiesen. Es ist darüber hinaus bereits am Tag der Verhaftung und in Haftbeschwerden ein Beweisantrag gestellt worden, aus dem sich ebenfalls die Unglaubwürdigkeit R.s ergibt. Das Gericht hat eine Entscheidung über den Antrag bis heute – 10 Tage danach – nicht getroffen.
Dieser Beweisantrag setzt sich mit der Lüge des Steffen R. auseinander, der Unterzeichner Rechtsanwalt Gubitz wäre von seinem Mandanten Dirk R. geschlagen worden. Diese Behauptung ist unwahr; es wird bereits seit dem 24.5.2012 versucht, eine Vernehmung des Unterzeichners zu erreichen, um diesen Unsinn zu widerlegen, bevor er weiter verbreitet wird.
Es muss heute zur Kenntnis genommen werden, dass Herr R. seine Lüge sogar in einer öffentlichen Verhandlung wiederholt hat. Gericht, Staatsanwaltschaft und Polizei sind offenbar bereit, auch derart weitgehende Rufschädigungen in Kauf zu nehmen, um nur die Vorwürfe spektakulär verbreiten und vermeintlich die Verteidigung schwächen zu können. Der Vorgang ist eines Rechtsstaats unwürdig.
Rechtsanwalt Gubitz ist nie von seinem Mandanten (weder diesem noch einem anderen) geschlagen worden. Diese Erklärung ist in dem Beweisantrag enthalten, der dem Gericht und der Staatsanwaltschaft bereits seit dem 24.5.2012 vorliegt und über den nach wie vor nicht entschieden wurde.
Bis heute hat sich überdies der zentrale Vorwurf – Mord an Tekin Bicer -, zu dem R. den angeblichen Leichenfundort mitgeteilt hat, durch nichts bestätigt. Vor allem ist die Leiche entgegen der Ankündigungen nicht gefunden worden. Es ist nicht einmal ein Beweis dafür ersichtlich, dass Tekin Bicer tot ist.
Insoweit wird jetzt offenbar auf Zeit gespielt. Nachdem am vergangenen Wochenende die Arbeiten ruhten, sollen jetzt erst einmal Prüfungen der Statik durchgeführt werden. Die weitere Suche soll so noch 6 Wochen dauern. Diese Zeit scheint man zu brauchen, in der Hoffnung, doch noch Gründe für die Untersuchungshaft zu finden.
Gleichzeitig wird dem Zeugen R. in seinem Verfahren eine Bühne gebaut, um über Stunden in Anwesenheit zahlreicher Medien seine Behauptungen weiter zu verbreiten. Rechtlich ist völlig unverständlich, was das soll: Die Kronzeugenregelung ist nicht anwendbar, weil Herr R. die Aussagen dann bereits rechtzeitig vor seiner Verhandlung hätte machen müssen (§ 46 b Abs. 3 StGB), ein allgemeiner Strafrabatt kann von ihm erstrebt worden sein, dürfte vom Gericht aber (eigentlich) nur gewährt werden, wenn die Aussagen sich auch verifizieren lassen. Der Richter hat aber nicht nur nicht
nachgefragt, er hat R. auch ausdrücklich mitgeteilt, dass es auf detaillierte Angaben nicht ankomme.
Es liegt mehr als nahe, einen Zusammenhang zur Innenministerkonferenz, die am selben Tag wie die erste Aussage des Zeugen R. am Landgericht stattgefunden hat, zu vermuten: Hier wurde das medienträchtige Thema „Verbot der Rockerbanden“ thematisiert. Bundesinnenminister Friedrich wurde mit Äußerung zitiert, dass für ein bundesweites Verbot der Nachweis überregionaler Zusammenarbeit erforderlich sei. Just an diesem Tag sagt Herr R. aus, dass auch Frank Hanebuth (dieser Name dürfte bekannt sein) ständiger Gast in Kiel gewesen sei und angeblich enge Geschäftsbeziehungen
gehabt habe.
Soll man tatsächlich befürchten müssen, dass sich die rechtsprechende Gewalt an den Interessen der Exekutive ausrichtet und bereits zwei Schauprozesstage veranstaltet?
Festzuhalten ist bislang folgendes:
- Mehrere Menschen befinden sich grundlos in Haft.
- Dem Polizeieinsatz, der den Steuerzahler wohl mehrere Millionen Euro kostet, zahllose Zerstörungen mit sich gebracht hat, fehlt ebenso eine nachvollziehbare Rechtfertigung.
- Die Familie des verschwundenen Tekin Bicer muss ständig neue Unwahrheiten und schreckliche Details aus den Medien erfahren.
Gubitz+Partner Kanzlei für Strafrecht
Kiel, den 5. Juni 2012
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