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Archiv | Dezember, 2010

OH- da wird doch niemand……..??? Was es doch nicht alles gibt! ;-)

10 Dez

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Das HLKA und die Staatsanwaltschaft Frankfurt/M ermittelten darüber hinaus gegen einen 40-jährigen Gastronom aus Wiesbaden, der Verbindungen zu Rockergruppierungen unterhalten soll, wegen des Verdachts des Waffenhandels.

Die hessischen Strafverfolgungsbehörden erhielten vor mehreren Monaten Hinweise darauf, dass seitens der Hells Angels im Rhein-Main-Gebiet gezielt Kontakte zu Polizeibeamtinnen und -beamten hergestellt worden sein sollen, um diese für ihre Zwecke zu nutzen.

In diesem Kontext fanden Durchsuchungen der Wohnungen und Arbeitsplätze von Beamtinnen und Beamten der Hessischen Polizei statt. Die Vorwürfe wiegen unterschiedlich schwer und bedürfen noch weiterer intensiver Ermittlungen.

Beschuldigt ist ein 50 Jahre alter Erster Kriminalhauptkommissar des HLKA, der eine Führungsfunktion in einer Ermittlungsabteilung ausübt. Er steht im dringenden Verdacht, Informationen aus polizeilichen Systemen gegen Entgelt weitergegeben zu haben.

Beschuldigt sind ferner eine 33-jährige Polizeioberkommissarin und ein 36-jähriger Polizei-oberkommissar eines Frankfurter Polizeireviers, die in dem Revier unterschiedliche Tätigkeiten im Schicht- und Tagesdienst ausüben. Über den Verdacht des Verrates von Dienstgeheimnissen hinaus stehen Verstöße gegen das BtMG (Erwerb und Besitz von Kokain) im Raum. Diese Verfahren werden bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt/M geführt.

Eine 34-jährige Kriminaloberkommissarin des Polizeipräsidiums Frankfurt steht im Verdacht, zusätzlich zur Weitergabe von Informationen gegen das BtMG verstoßen zu haben, indem sie unter anderem mehrfach BtM in geringer Menge an einen 51-jährigen Polizeioberkommissar des PP Frankfurt veräußerte. In diesem Zusammenhang wurden durch das Polizeipräsidium Südhessen neben den Wohnungen der zwei Amtsträger auch die Wohnungen von drei Privatpersonen aus Offenbach, die als BtM-Lieferanten verdächtig sind, durchsucht. Das Verfahren wird bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt geführt.

Bei fünf Beamtinnen und Beamten wird mit Wirkung vom 10.12.10 das Verbot des Führens der Dienstgeschäfte gemäß § 39 Beamtenstatusgesetz angeordnet. Die Einleitung der jeweiligen Disziplinarverfahren ist in Vorbereitung.

Die Ermittlungen dauern an, Presseauskünfte werden von den jeweiligen Staatsanwaltschaften erteilt.

quelle: http://nachrichten.t-online.de/gemeinsame-pressemitteilung-der-staatsanwaltschaften-darmstadt-frankfurt-und-der-hessischen-polizei/id_43696896/index